1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BC Trafficplan e.K. und seinen Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn BC Trafficplan ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 BC Trafficplan bietet Planungsleistungen im Bereich der Verkehrs- und Baustellenabsicherung an, einschließlich der Erstellung von Verkehrszeichenplänen, Verkehrstechnischen Unterlagen und Leistungsverzeichnissen.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertrag. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3.1 Der Vertrag zwischen BC Trafficplan und dem Auftraggeber kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens BC Trafficplan zustande.
3.2 Angebote von BC Trafficplan sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
4.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Summe. Falls keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise von BC Trafficplan.
4.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist BC Trafficplan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4.4 Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Auftragnehmer die Berechtigung, dass dieser (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und -abrechnung erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber an einen Factor abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder den Factor mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.
5.1 Der Auftraggeber stellt BC Trafficplan alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pläne, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Sicherung und Absicherung der Baustelle während der Ausführung der Arbeiten verantwortlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von BC Trafficplan übernommen.
6.1 BC Trafficplan haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.2 Die Haftung von BC Trafficplan für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
6.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr ab Abnahme der erbrachten Leistungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Frist vorsehen.
7.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
7.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
8.1 BC Trafficplan erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzrichtlinie von BC Trafficplan geregelt.
9.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen BC Trafficplan und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von BC Trafficplan, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.